Wer als Arbeitnehmer am 2.01.1961 oder später geboren wurde und in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis die gesetzliche Wartezeit (60 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren) zurückgelegt hat, hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn er die Bedingungen für den Bezug erfüllt:
Für alle vor dem 2.01.1961 Geborenen bleibt zwar die bisherige gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten, aber sie beträgt nur 50 % der vollen Erwerbsminderungsrente!
Bruttojahreseinkommen halbe Erwerbsminderungs-Rente
Die Berechnungen geben nur einen ungefähren Anhalt bei einer Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr, einer Versicherungszeit ab dem 20. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr (einschließlich Zurechnungszeit) und unter Zugrundelegung des Einkommensniveaus für die gesamte Versicherungszeit. Die Schätzformel führt zu jahrgangsabhängigen Rentenhöhen (je jünger, umso niedriger). Die Renten vermindern sich noch um Steuern und den Kranken-/Pflegeversicherungs-Beitrag für Rentner. In jedem Fall konfrontiert die Erwerbsminderungsrente Sie mit empfindlichen Einkommenseinbußen. Beugen Sie dieser Versorgungslücke rechtzeitig vor!