Tuerk Versicherungen

Arbeitnehmer

Wer als Arbeitnehmer am 2.01.1961 oder später geboren wurde und in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis die gesetzliche Wartezeit (60 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren) zurückgelegt hat, hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn er die Bedingungen für den Bezug erfüllt:

  • Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann.
  • Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente hat, wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. - Werden jedoch keine entsprechenden Teilzeitarbeitsplätze angeboten, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.
  • Dabei ist es völlig unbedeutend, welchen Beruf man erlernt oder ausgeübt hat. Auch Hochqualifizierte, die sechs Stunden als Bote arbeiten können, erhalten keine Rente!