Tuerk Versicherungen

Azubis

Berufsausbildungen schließen sich überwiegend direkt an die Schulzeit an. Die meisten Azubis haben deshalb noch keine Beiträge im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnisses geleistet. Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung hat aber nur, wer in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet hat.

Wer als Azubi seine Arbeitskraft einbüßt, steht also ohne Rente da und hat keine Möglichkeit, den finanziellen Verlust auszugleichen. Vorbeugen durch private Absicherung ist daher sinnvoll. Wir zeigen wie es geht.