Tuerk Versicherungen

Beamte + Richter

Beamte und Soldaten, die ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, gelten als dienstunfähig. Wenn Sie bereits auf eine längere Dienstzeit zurückblicken, genießen sie Absicherungen, die das gesetzlich Versicherten Zustehende deutlich übersteigen.

Beamte bekommen von Ihrem Dienstherrn bei Invalidität erst eine Pension, wenn sie fünf Jahre verbeamtet waren. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sowie Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit einfach aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Bei einigen Versicherern haben es Staatsdiener im Leistungsfall deutlich leichter. Denn eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel kann ihnen im Ernstfall Nachweise ersparen. Die Gesellschaft erkennt die Berufsunfähigkeit an, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen ausgesprochen hat. Wir erklären Ihnen gern, worauf sie achten müssen.