Selbstständige und Freiberufler zahlen in der Regel keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Deshalb haben sie im Falle der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente vom Staat.
Wenn Selbstständige oder Freiberufler durch Krankheit unfähig werden, ihren Beruf auszuüben, werden sie also nicht einmal durch die gesetzliche Mindestabsicherung aufgefangen.
Wenn es in dieser Notlage finanziell nicht möglich ist, die eigene Position zu besetzen, bedeutet das für kleine Unternehmen oft das Aus und damit den Verlust der Existenz.
Sinnvoll ist deshalb eine Absicherung beider Risiken: Einerseits müssen die Kosten der privaten Lebenshaltung und andererseits die Fixkosten für das Unternehmen aufgefangen werden. Wir zeigen Ihnen Angebote, die zu Branche und wirtschaftlicher Situation passen.
Beispiel Arzt:
Infektionskrankheiten sind gerade für Ärzte für große Bedeutung.
Ärzte benötigen einen besonderen BU Schutz mit Infektionsklausel, denn nach den normalen BU- Bedingungen wird erst dann die Rente gezahlt, wenn der Versicherte nur aus medizinischen Gründen – also wegen Krankheit oder Unfall – zu 50 % seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Nicht jede Infektion jedoch führt dazu, dass der Arzt nur noch "Halbtags" arbeiten kann.