Tuerk Versicherungen

Freiberufler + Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler zahlen in der Regel keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Deshalb haben sie im Falle der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente vom Staat.

Wenn Selbstständige oder Freiberufler durch Krankheit unfähig werden, ihren Beruf auszuüben, werden sie also nicht einmal durch die gesetzliche Mindestabsicherung aufgefangen.

Wenn es in dieser Notlage finanziell nicht möglich ist, die eigene Position zu besetzen, bedeutet das für kleine Unternehmen oft das Aus und damit den Verlust der Existenz.