Wer bereits als Schüler berufs- oder erwerbsunfähig wird, steht vor einem handfesten Problem. Die meisten erfüllen die gesetzliche Wartezeit (60 Monate Pflichtbeiträge) in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht und haben deshalb nicht einmal Anspruch auf die knapp bemessene gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Ohne regelmäßiges Einkommen können weder gesetzliche noch private Altersvorsorge aufgebaut werden und ein Sozialfall ist fast unausweichlich.
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