Die Folgen der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit treffen Studierende besonders hart, denn sie haben im Regelfall keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente aus der staatlichen Rentenkasse, da sie die gesetzliche Wartezeit (60 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren) nicht erfüllen.
Da unter diesen Umständen keine gesetzliche oder private Altersvorsorge aufgebaut werden kann, stehen betroffene Studierende einem lebenslangen Problem von erheblicher Tragweite gegenüber.
Besonders dann, wenn ein Studium längere Zeit umfasst, sollte über eine Absicherung des hohen Risikos nachgedacht werden. Wir finden geeignete Lösungen, die der wirtschaftlichen Situation während der Studienjahre angemessen sind.