Arbeitnehmer
Für Mitglieder der GKV, die als Angestellte ihr Geld verdienen, gelten besondere Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV.
- Ob der Wechsel möglich ist, hängt von der Höhe des Einkommens ab, das regelmäßig erzielt wird.
- Wessen Einkommen mindestens drei Jahre (und mit der Option für das folgende Jahr) oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kann zum Beginn des vierten Jahres in die PKV wechseln.
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer können aber schon heute einen Optionstarif abschließen, um später ohne Gesundheitsfragen in die PKV wechseln zu können.
Nachfolgend ein Infofilm: