Tuerk Versicherungen

Beamte + Richter

Für Beamte und Richter gelten Zugangsvoraussetzungen zur PKV, die denen von Freiberuflern und Selbstständigen ähneln. 

  • Die Besonderheit: Bund, Länder oder Kommunen als Arbeitgeber kommen über die Beihilfe für einen Teil der Kosten im Krankheitsfall auf.
  • Der verbleibende Kostenanteil wird von den Betroffenen über einen privaten Beihilfetarif abgesichert.
  • Eine festgelegte Einkommensgrenze gilt für diese Berufsgruppe nicht