Beamte + Richter
Für Beamte und Richter gelten Zugangsvoraussetzungen zur PKV, die denen von Freiberuflern und Selbstständigen ähneln.
- Die Besonderheit: Bund, Länder oder Kommunen als Arbeitgeber kommen über die Beihilfe für einen Teil der Kosten im Krankheitsfall auf.
- Der verbleibende Kostenanteil wird von den Betroffenen über einen privaten Beihilfetarif abgesichert.
- Eine festgelegte Einkommensgrenze gilt für diese Berufsgruppe nicht