Tuerk Versicherungen

Freiberufler + Selbstständige

Privat gegen die Kosten von Krankheiten können sich versichern:

  • Freiberufler und selbstständig Tätige unabhängig vom Einkommen
  • Selbstständige in Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) haben Zugang zu speziellen Tarifen in der PKV
  • Ausnahmen: Selbstständig tätige Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten unterliegen zunächst der Versicherungspflicht der gesetzlichen Kassen

 

Nachfolgend ein Infofilm: