Infrage kommen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Die Beiträge des Arbeitnehmers zieht der Arbeitgeber vom Bruttolohn ab. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung bleiben sie steuerfrei. Der Sparer behält also die auf diesen Betrag entfallenden Sozialabgaben.
Zusätzlich können ebenfalls steuerfrei weitere 1.800 Euro jährlich in die eigene Zukunft investiert werden. Besondere Versicherungsmodelle eröffnen darüber hinaus nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, steuerbegünstigt Vorsorge für das Alter zu treffen.
Welche Optionen für Sie besonders attraktiv sind, erläutern wir Ihnen gern.