Tuerk Versicherungen

Betriebliche Altersvorsorge

Infrage kommen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Die Beiträge des Arbeitnehmers zieht der Arbeitgeber vom Bruttolohn ab. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung bleiben sie steuerfrei. Der Sparer behält also die auf diesen Betrag entfallenden Sozialabgaben.

 

Nachfolgend ein Infofilm: