Riester-Vertrag
Die Beiträge setzen sich aus eigenen Einzahlungen und Zulagen des Staates zusammen. So viel gibt es pro Jahr, wenn der eigene Beitrag plus Zulagen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens im Vorjahr beträgt:
- 154 Euro Grundzulage
- 185 Euro Zulage für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde
- 300 Euro Zulage für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde
Nachfolgend ein Infofilm:
Eigener Betrag und Zulagen können steuerlich geltend gemacht werden.
Übrigens: Riester-Geld ist Hartz IV-sicher. Das Spargeld muss nicht verbraucht werden, bevor Arbeitslosengeld II fließt!