Ein prozentual wachsender Anteil der Beiträge, der 2025 auf 100 Prozent angestiegen sein wird, kann in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Maximal können Alleinstehende 20.000 Euro, Ehepaare 40.000 Euro pro Jahr steuerlich begünstigt für ihr Alter zurücklegen, die zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken vom Finanzamt anerkannt werden.
Ob dieses Vorsorgemodell für Sie attraktiv ist, rechnen wir Ihnen gerne einmal unverbindlich aus.