Die Krankentagegeldversicherung fängt finanzielle Einbußen auf, die bei längerer Krankheit durch den Wegfall von Lohn- und Gehaltsfortzahlungen oder Einnahmen selbstständiger Arbeit entstehen.
Die Versicherung wird sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Krankenversicherungen angeboten. Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sollten Beitrags- und Leistungsseite besonders aufmerksam gegenüberstellen. Warum?
Bei der Bemessung des Beitrages wird ein Mindesteinkommen von 1.800 Euro pro Monat angenommen. Selbst wenn das tatsächliche Einkommen weit darunter liegt, richtet sich der Beitrag nach diesem Betrag. Im Leistungsfall dagegen wird das tatsächliche niedrigere Einkommen zugrunde gelegt.
Wer als Selbstständiger weitere Einkünfte neben seinem Arbeitseinkommen hat, muss Beiträge zahlen, die sich nach der Summe seiner Einnahmen richten. Im Leistungsfall richten sich die Zahlungen aber nur nach dem reinen Arbeitseinkommen.
Fazit: Selbstständige mit geringem Arbeitseinkommen, Existenzgründer und Selbstständige mit weiteren Einnahmen zahlen Beiträge auf Einkünfte, die über das geleistete Krankentagegeld nicht abgesichert sind.
Private Krankentagegeldversicherungen lassen sich dagegen genau auf den tatsächlichen Bedarf abstimmen. Wir kennen die interessantesten Anbieter.